Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Anrufen
E-Mail
Teilen
KFZ-Sachverständigenbüro Martin Baumann

Erfurter Str. 29
73479 Ellwangen

Tel.: 07961 / 56 07 30
E-Mail: mb@martin-baumann.de

Seit September 2014 greift eine weitere Stufe bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG), bei der fast alle, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, eine Weiterbildung durchführen müssen


Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen.


Wir, sowie unsere Ausbilder, sind vom Landratsamt als Ausbildungsstätte für die Durchführung zur Weiterbildung nach § 7 Abs. 2 des BKrFQG anerkannt.

Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst hier 5 Module à 7 Std. theoretischen Unterricht.

Bei der zeitlichen Durchführung des Unterrichts berücksichtigen wir gerne auch den Kundenwunsch.


Feste Termine

Unterricht ist jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr inkl. Pausen
Tag Datum Modul Beschreibung

 
Samstag 24.02.2024  1 Eco-Training
Samstag 09.03.2024  2 (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
Samstag 23.03.2024  3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Samstag 06.04.2024  4 Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleister, Profi
Samstag 20.04.2024  5 Ladensicherung


Für alle Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 07961 / 56 07 30 zur Verfügung.