Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Seit September 2014 greift eine weitere Stufe bezüglich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG), bei der fast alle, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, eine Weiterbildung durchführen müssen.
Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse und findet Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen.
Wir, sowie unsere Ausbilder, sind vom Landratsamt als Ausbildungsstätte für die Durchführung zur Weiterbildung nach § 7 Abs. 2 des BKrFQG anerkannt.
Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst hier 5 Module à 7 Std. theoretischen Unterricht.
Bei der zeitlichen Durchführung des Unterrichts berücksichtigen wir gerne auch den Kundenwunsch.
Tag | Datum | Modul | Beschreibung |
---|---|---|---|
Samstag | 12.10.2024 | 1 | Eco-Training |
Samstag | 26.10.2024 | 2 | (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr |
Samstag | 09.11.2024 | 3 | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit |
Samstag | 23.11.2024 | 4 | Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleister, Profi |
Samstag | 07.12.2024 | 5 | Ladensicherung |